Forderungen 2021

Gemeinsame Forderungen

Mit dem folgenden Katalog unterstreichen die CSD-Bündnisse aus Erfurt, Gera, Jena, Weimar und Altenburg gemeinsam ihre Forderungen an Politik, Gesellschaft und LSBTIQ*-Community.

Artikel 3 der Verfassung sichert die Gleichheit vor dem Gesetz. Wir fordern, dass dieser um das Verbot der Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung erweitert wird. Das wäre eine deutliche Verbesserung für die juristische Anerkennung in Fällen von Herabsetzungen queerer Menschen und würde gleichzeitig den Weg zu einer neuen gesellschaftlichen Debatte zu diesen Themen öffnen.
Das Transsexuellengesetz (TSG) drängt transund inter Personen dazu, dem Gericht ihr Gefühl der Geschlechtszugehörigkeit über drei Jahre hinweg dokumentarisch offenzulegen sowie zwei kostspielige Gutachten vorzuweisen, um Namen oder Personenstand ändern zu lassen. Wir fordern die Abschaffung des TSG, weil es trans und inter Menschen durch seine behördlichen Einschränkungen das Recht auf Selbstbestimmung nimmt!

Für uns ist Familie dort, wo Menschen aus Liebe zueinander Verantwortung füreinander und gegebenenfalls auch für Kinder und alte Menschen übernehmen. Das ist unabhängig vom Geschlecht oder der Anzahl der Personen, die eine Familie sein wollen. Daher fordern wir, dass das Abstammungsrecht daran und an die neuen Möglichkeiten zur Zeugung von Kindern angepasst wird.

Sich außerhalb der Bezeichnung „Mann“ oder „Frau“ zu bewegen, heißt oft auch: unsichtbar sein. Wir fordern rechtliche Anerkennung aller Geschlechtsidentitäten, jenseits der Kategorien männlich und weiblich. Geschlechtliche Selbstbestimmung muss anerkannt werden.

 Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), werden in den Richtlinien zur Übertragung von Blutprodukten als Risikogruppe eingestuft. In der Folge dürfen sie nur nach einem Jahr Enthaltsamkeit Blut spenden. Während eine HIV-Infektion heute sechs Wochen nach einem Risikokontakt sicher diagnostiziert oder ausgeschlossen werden kann, führt der einjährige Ausschluss zu einer Diskriminierung allein aufgrund der sexuellen Orientierung. Wir fordern ein Ende dieser pauschalen Diskriminierung und die Orientierung an individuellem Risikoverhalten jeder spendenden Person.

Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), werden in den Richtlinien zur Übertragung von Blutprodukten als Risikogruppe eingestuft. In der Folge dürfen sie nur nach einem Jahr Enthaltsamkeit Blut spenden. Während eine HIV-Infektion heute sechs Wochen nach einem Risikokontakt sicher diagnostiziert oder ausgeschlossen werden kann, führt der einjährige Ausschluss zu einer Diskriminierung allein aufgrund der sexuellen Orientierung. Wir fordern ein Ende dieser pauschalen Diskriminierung und die Orientierung an individuellem Risikoverhalten jeder spendenden Person.

Sexualität soll selbstbestimmt und selbstverantwortlich praktiziert werden. Dies ist möglich, wenn die Ausbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten durch Aufklärung, Vorsorge und Früherkennung eingedämmt wird. Deshalb müssen entsprechende Tests und Vorsorgemaßnahmen einfacher und für alle zugänglich gemacht werden. Das betrifft besonders Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen in Haft, die bisher weitgehend unterversorgt sind. Weiterhin braucht es eine Sensibilisierung von Ärzt*innen sowie anderen in pflegenden und medizinischen Berufen Tätigen, für besondere Herausforderungen und Bedarfe von LSBITQ* Personen.

Auch heute noch ist Menstruation ein Tabu in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Neben der Tatsache, dass menstruierende Personen häufig aufgefordert werden, die Menstruation zu verbergen, wird sie auch noch häufig innerhalb einer binären Geschlechtervorstellung bei „Frauen“ verortet. Doch nicht alle, die menstuieren, sind Frauen und nicht alle Frauen menstruieren. Wir fordern leichteren Zugang zu Menstruationsartikeln und  Aufklärung darüber, dass Menstruation und Geschlecht nicht zwangsläufig miteinander verbunden sind.

Auch queere Personen werden im Alter oder durch andere Umstände pflegebedürftig. Wir fordern Fortbildungen für pflegerisches und medizinisches Personal – diese Menschen sollen für die Bedürfnisse und Lebensumstände von queeren Personen sensibilisiert werden und diese Sensibilität in ihrem Arbeitsalltag wirksam werden lassen.

Für ein angst- und diskriminierungsfreies Leben ist die allgemeine Anerkennung und Wertschätzung von gesellschaftlicher Vielfalt unabdingbar. Die Erziehung und Vermittlung von Toleranz beginnt in Familie, Kita und Schule. 
Diskriminierung steht leider auch heute noch in vielen Bereichen des Lebens auf der Tagesordnung. Insbesondere junge Menschen erfahren im Alltag Beleidigungen und auch körperliche Gewalt, weil sie anders sind als die Mehrheit ihrer Mitschüler*innen Mitschüler. „Schwul“ wird auch heute auf vielen Schulhöfen als Schimpfwort verwendet.  Um psychischen Schäden bis hin zu Suizid und körperlichen Übergriffen vorzubeugen, fordern wir die Sensibilisierung von Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Lehrer*innen für einen angemessenen und diskriminierungsfreien Umgang mit Kindern. Viele Handreichungen für Eltern und das Fachpersonal dienen dabei als Unterstützung. Lehrkräfte und auch Eltern sollen altersgerecht Themen der LGBTIQ*-Community besprechen und Kindern  und Jugendlichen zeigen, dass Diversity, also die Verschiedenheit der Menschen, in unserer Gesellschaft akzeptiert und toleriert wird. 
Die Unterscheidung von „typisch männlich“ und „typisch weiblich“ begleiten uns alltäglich. Der Druck, diesen Geschlechterrollen entsprechen zu müssen, resultiert häufig in internalisierte Homo*phobie sowie in Diskriminierung und Marginalisierung von trans*-, nicht-binären und intergeschlechtlichen Personen. 
Wir fordern die Anerkennung von Geschlechtervielfalt und das damit einhergehende Ende von Geschlechtergrenzen und -rollen. Wir fordern eine Abschaffung von sexistischer Sprache sowie der stereotypischen Darstellung von Menschen.
Im Januar 2018 beschloss die Landesregierung das „Thüringer Landes­programm für Akzeptanz und Vielfalt“ mit dem Ziel, Akzeptanz für LSBTIQ* zu fördern, Gleichstellung zu verwirklichen sowie Vielfalt als Querschnittsaufgabe in Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu verankern. Bis heute sind nur wenige Maßnahmen des Programms umgesetzt worden, finanzielle Mittel stehen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung, konkrete Ansprechpersonen in der Verwaltung fehlen. Wir fordern die umgehende und nachhaltige Umsetzung des Landesprogramms unter Beteiligung der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft.
 
Beispiele: Fortbildung von psychologischem, psychiatrischem und psychotherapeutischem Personal in den Lehrkrankenhäusern des Universitätsklinikums Jena und weiteren Krankenhäusern und Kliniken zu LSBTIQ*-spezifischen Themen, insbesondere auch von Hebammen und Personal in Geburtskliniken zum Thema Intergeschlechtlichkeit – zuständig: TMASGFF, TMWWDG 
 
(Zwei Beispiele aus vielen in Bezug auf Polizei) Überarbeitung der „Polizeilichen Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt – Leitlinien der Thüringer Polizei“ in Bezug auf die Zielgruppe der LSBTIQ*-Personen – TMIK
Schulung der Opferschutzbeauftragten der Thüringer Polizei für den Umgang mit LSBTIQ*-Personen – TMIK
 
Einbindung von Angeboten des Landesprogramms DENKBUNT bezüglich Medien-kompetenz, Körper- und Schönheitsnormen, Ursachen, Folgen und Geschichte von Diskriminierungen sowie Demokratie- und Vielfaltskompetenz in das Fortbildungs-angebot des ThILLM – TMBJS, ThILLM
 
Integration von  LSBTIQ*-Themen in die Jugendleiter_innenschulungen zur Erlangung der Juleica – TMBJS
 
Berücksichtigung von Regenbogenfamilien, gleichgeschlechtlichen Ehen und weite-ren Lebensmodellen in amtlichen Formularen und Anträgen – alle Ressorts
 
Entwicklung von Leitlinien für den Umgang mit LSBTIQ*-Personen in der Altenpflege für die Ausbildungs- und Weiterbildungscurricula der Pflegeberufe – TMBJS, TMASGFF
 
Bekanntmachung von Diversity-Zertifizierungen für Unternehmen – TMWWDG
 
Anregung und ggf. Förderung eines queeren Filmfestivals in Thüringen – TSK

Zahlreiche ehrenamtliche Projekte kümmern sich in Thüringen um die Belange von LSBTIQ*. Sie sollen durch politische und verwalterische Rahmenbedingungen unterstützt und finanziell abgesichert werden, um eine professionelle, kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. So kann Vielfalt von LSBTIQ* auch in Thüringen sichtbar gemacht, Akzeptanz gefördert und Diskriminierung begegnet werden.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation mussten die wenigen bisher existierenden Anlauf- und Beratungsstellen für LSBTIQ* ihre Arbeit einschränken oder komplett einstellen. Damit fehlen wichtige Angebote der Antidiskriminierungsarbeit sowie Räume zur Selbstvertretung und -ermächtigung. Wir fordern staatliche Unterstützung für existierende Angebote für LSBTIQ* sowie zum Aufbau neuer Strukturen, die auch unter Corona-Bedingungen wirken können.

Wir fordern den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für LSBTIQ* im ländlichen Raum. Da gerade außerhalb der Städte viele LSBTIQ* auf sich alleine gestellt sind, ist es wichtig dort unterstützend tätig zu werden. Damit das möglich wird, ist aber eine stärkere Unterstützung notwendig und ein breiteres Problembewusstsein für die unterschiedlichen Bedürfnisse.
Diskriminierung steht leider auch heute noch in vielen Bereichen des Lebens auf der Tagesordnung. Insbesondere junge Menschen erfahren im Alltag Beleidigungen und auch körperliche Gewalt. Um psychischen Schäden bis hin zu Suizid vorzubeugen vorzubeugen, fordern wir die Schaffung und Vernetzung von Beratungs- oder auch Anlaufzentren für LGBTIQ*-Menschen in Thüringen.

Kulturelle und unterstützende Angebote für LSBTIQ* sollen allen Altersgruppen zugutekommen. Diese müssen so breit gefächert sein, dass für jede Altersgruppe ansprechende Angebote existieren. Insbesondere für die Altersgruppe 50+ müssen hierfür mehr Angebote etabliert werden.

Die Bedürfnisse und Belange von lesbischen Frauen* werden weder in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit oder auch in der Community kaum thematisiert. Wenn von Homosexuellen gesprochen wird, dann werden Lesben „mitgemeint“, da schwule Männer häufig Bild und Themen dominieren. Lesben werden mit ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen ignoriert oder nur unzureichend wahrgenommen. Lesben sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch von vielen anderen Faktoren geprägt. So sind Schwarze Lesben, Lesben of Color, migrantische Lesben, körperlich und geistig beeinträchtigte Lesben, Lesben aus der Arbeiter*innenklasse, akademische und nichtakademische Lesben, Lesben mit Fluchterfahrung, alte und transgeschlechtliche Lesben von zusätzlicher Mehrfachdiskriminierung betroffen. Sie müssen mit ihren unterschiedlichen Lebenserfahrungen, ihrem Anteil an Kultur und Geschichte, besonders in Bezug zur Frauenemanzipation sichtbar werden, so dass ihren Benachteiligungen etwas entgegengesetzt wird und es Rollenbilder für junge Lesben gibt.

Wir fordern Barrierefreiheit und Inklusion in queeren Räumen. Wie in den meisten anderen Teilen der Gesellschaft auch, sind viele queere Räume immer noch nicht an die Bedürfnisse von behinderten Menschen angepasst. Um das zu ändern und eine Teilnahme an der jeweiligen Angeboten zu ermöglichen, braucht es sowohl Unterstützung für die nötigen Umbaumaßnahmen als auch eine Sensibilisierung der queeren Szene.

Wir fordern die aktive Förderung der Erinnerungskultur und die Aufarbeitung der LSBTIQ*-Geschichte.

Wir fordern die Sichtbarmachung und Würdigung von Kulturschaffenden, die sich in ihrer Arbeit schwerpunktmäßig mit LSBTIQ*-Themen auseinandersetzen. Dies soll in Form eines Kulturpreises geschehen, der vom Land Thüringen vergeben wird.

Weltweit erleben LSBTIQ* Diskriminierungen, Ausgrenzungen und Verfolgungen – bis hin zur Todesstrafe. Selbst innerhalb der Europäischen Union werden LSBTIQ* aktiv ausgegrenzt und stigmatisiert – so z.B. in Polen, wo Gemeinden und Gebiete sich zu sogenannten „LSBTIQ*-freie Zonen“ erklären oder in Ungarn, wo die Rechte von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen eingeschränkt wurden. Das Europaparlament hat am 11. Marz 2021 die Europäische Union zu einer „LGBTIQ Freedom Zone“ erklärt – wir fordern, dass auf diese Worte auch Taten folgen und nicht etwa eine Aufwertung von manchen und eine Abwertung von anderen Ländern bedeuten.
Wir fordern daher auch im Rahmen internationaler Kooperationen den aktiven Einsatz für Akzeptanz von Vielfalt, das Benennen jeder Art von Diskriminierung und das Entgegentreten gegen menschenfeindliches Handeln. Partnerstädte sollen im In- und Ausland aufgefordert werden, sich öffentlich wahrnehmbar für LGBTIQ*-Rechte einzusetzen. Dies muss in einem bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zur Bekämpfung von Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit verankert werden.
Immer wieder führen religiöse Ansichten und Interpretationen zur Benachteiligung von Schwulen, Lesben, bi-, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen. Das kirchliche Arbeitsrecht entzieht queeren Menschen die berufliche Grundlage. Mit sogenannten Reorientierungskursen versuchen selbsternannte Heiler*innen Menschen zu „heterosexualisieren“. Morde im Namen eines vermeintlichen Religions- und Ehrverständnisses der Täter*innen bedrohen nicht nur selbstbestimmte Frauen, sondern ebenso queere Menschen.
Wir wollen mit unserer Forderung keineswegs Religionen oder den Glauben von Menschen diskreditieren, wir weisen aber jede Intention von Religionsgemeinschaften, Kirchen oder einzelnen Fanatiker*innen zurück, die die gesellschaftliche Position von queeren Personen schwächen oder diese Menschen gar vernichten wollen.
In zahlreichen Ländern werden lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen diskriminiert, verfolgt oder mit dem Leben bedroht. Für sie muss Deutschland ein sicherer Zufluchtsort sein. Gleichzeitig muss die Bundesregierung alle Bestrebungen unternehmen, LSBTIQ* in ihren Heimatländern zu unterstützen und Akzeptanzprojekte vor Ort fördern.
Wir fordern ein umfassendes Recht auf Asyl bei jeglicher Art von Verfolgung und Diskriminierung. Es ist dringend geboten, auch Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität als Asylgrund zu berücksichtigen. Wir fordern deshalb, die Abschiebung von Menschen, die aufgrund ihrer Queerness Asyl suchen, unverzüglich zu stoppen und ihre Situation ernst zu nehmen. Dazu gehört auch, dass Geflüchtete, die aufgrund ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität Asyl suchen, eine geschützte Unterbringung erhalten. Dabei sollen Zwangsoutings vermieden werden, durch die die Sicherheit von queeren asylsuchenden Personen in ihrer migrantischen Community gefährdet werden kann.