Standanmeldung CSD Jena 2022

Hier können Organisationen sich für einen Stand auf dem CSD 2022 melden.

Anmeldefrist ist der 24.06.2022. Über die Zulassung der Standanmeldung wird bis zum 03.07.2022 entschieden.

    Daten zur Organisation

    Anmeldende Person

    Kontaktdaten zur anmeldenden Person.
    Diese Daten werden für Absprachen im Vorfeld genutzt.

    Ansprechperson (vor Ort)

    Kontaktdaten einer verantwortlichen Person am 30.07.2022.
    Kann identisch mit der anmeldenden Person sein.
    Diese Daten werden für kurzfristige Absprachen am oder unmittelbar vor dem 30.07.2022 genutzt.

    Angaben zum Stand

    Können Gäste am Stand aktiv mitgestalten (z.B. Bastelmöglichkeiten)?

    Vorstellung

    Vereine, Gruppen und Projekte können sich im Bühnenprogramm des Straßenfestes (Kurzvorstellung/-interview) sowie über die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld (Social-Media-Beiträge) vorstellen.

    Bei Interesse werden weitere Informationen Anfang Juli per E-Mail an die anmeldende Person geschickt.

    Wir haben Interesse an einer Vorstellung

    Ausstattung

    Wir bitten darum, eigene Ausstattung mitzubringen.
    Wenn dies nicht möglich ist, versuchen wir, die notwendige Ausstattung zu stellen

    Wichtig!
    • Der Auf- und Abbau muss von der angemeldeten Organisation übernommen werden.
    • Sollte Strom gebraucht werden, sind zulässige Kabel eigenständig mitzubringen.

    Stromanschluss

    Informationen und Hinweise

    • das Straßenfest findet anlässlich des Christopher Street Days (CSD) Jena 2022 statt, d.h.:

      • die Info-Stände sowie die diese ausrichtenden Organisationen sollen gesellschaftspolitische Ziele im Sinne des CSD und seiner Forderungen verfolgen;

      • kommerzielle Absichten dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters verfolgt werden;

      • Organisationen und Veranstaltungen dürfen nur dann beworben werden, wenn ihre Hauptziele im Sinne des CSD liegen; insb. Parteien/Gewerkschaften sollen Werbung für ihre Arbeit in Bezug auf die Themen des CSDs anbieten und nicht reine Partei-/Gewerkschafts-Werbung;

      • Anweisungen der*s Anmelder*in sowie der Polizei ist unverzüglich Folge zu leisten;

    • für nicht-kommerzielle Nutzung wird jeder*m Stand-Betreiber*in eine Fläche von 3x3m kostenfrei zur Verfügung gestellt;
      größere Flächen bedürfen schriftlicher Bestätigung;

    • kommerzielle Stände werden in der Regel nur zugelassen, wenn die angebotenen Dienstleistungen im Sinne des CSD liegen;

    • Aufbau: ab 11:00 Uhr, Standzeit: 14 - 20 Uhr, Abbau: bis 22 Uhr;

    • insbesondere für den Fall, dass ein Stand nicht in der gesamten Standzeit betreut werden kann, besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Stand anzumelden; dann versuchen wir, mehrere Organisationen so an einen Stand zusammenzulegen, dass immer mind. eine Ansprechperson am Stand ist;

    • der*die Standbetreiber*in stellt den*die Veranstalter*in von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung des Standes bzw. Standplatzes geltend gemacht werden;

    • der*die Veranstalter*in haftet für Schäden, die auf dessen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;

    • über alle Standanmeldungen, die bis zum 24. Juni dem CSD Jena vorliegen, wird bis zum 03. Juli entscheiden und die Entscheidung den Stand-Verantwortlichen mitgeteilt;

    Hinweise zur Corona-Pandemie

    Die Gesundheit aller Teilnehmenden ist für den CSD Jena am wichtigsten!

    Aufgrund der Corona-Pandemie werden Hygienemaßnahmen getroffen. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird mit der Entscheidung über die Standanmeldung an die Standbetreibenden zugestellt. Es gelten die Tagesaktuellen Bestimmungen der Allgemeinverfügungen.

    Der CSD Jena ist an einem kooperativen Austausch interessiert - aufgrund der Verantwortungslage bleibt die letzte Entscheidung bei den Veranstaltenden.

    Die anmeldende Person erkennt ausdrücklich Folgendes an:

    • aufgrund der dynamischen Corona-Lage erfolgt die Zulassung von Infoständen nur unter Vorbehalt;
      ggf. ist eine Veranstaltungsabsage bzw. -abbruch jederzeit (d.h. auch unmittelbar vor oder während der Veranstaltung) möglich;
      die Standanmeldenen stellt die Veranstaltenden in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen frei;

    • um Schutz der Gesundheit aller Beteiligten am Straßenfest sind alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen (insb. minimaler Umfang des Standpersonals, Begrenzung von Besucher*innen-Zahlen am Stand, Vorhalten von Desinfektionsmitteln);
      die Veranstaltende tauschen sich hierzu im Vorfeld mit den Standanmeldenen aus - bei Nichtbeachten der Auflagen kann jederzeit ein Verweis des Informationsstandes erfolgen;

    Zustimmung*

    Anmerkungen

    Es gilt die Datenschutzerklärung.